Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten, dem Schriftführer, dem Schatzmeister, dem Sportwart und dem Breitensportwart. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten, darunter der Präsident oder der Vizepräsident.