Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 1. Schriftführer, dem Schatzmeister, dem 2. Vorsitzenden und dem 2. Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. Vorsitzenden, den 1. Schriftführer und den Schatzmeister, und zwar durch jeweils zwei von ihnen gemeinsam. Vertreter für verhinderte Vorstandsmitglieder sind in der Reihenfolge der 2. Vorsitzende und der 2. Schriftführer. Der Fall der Verhinderung ist nicht nachzuweisen. Der Erwerb, die Veräußerung und die Belastung von Grundbesitz und die eine Verpflichtung hierzu begründenden Rechtsgeschäfte bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung des "Deutsche Guttempler-Orden (I.O.G.T.) e.V." mit Sitz in Hamburg.