Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der/die Präsident/in, der/die Vizepräsident/in Finanzen und Verwaltung, Vizepräsident/in Leistungssport, Vizepräsident/in Breiten-, Freizeit- und Gesundheitssport, Vizepräsident/in Turnspiele, Vizepräsident/in Bildungsarbeit, Vizepräsident/in Öffentlichkeitsarbeit.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.