Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Schriftführer und der Kassierer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden und den Kassierer gemeinsam. Bei Verhinderung eines von ihnen ist der andere zusammen mit dem stellvertretenden Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung zusammen mit dem Schriftführer zur Vertretung des Vereins berechtigt. Die Verhinderung braucht nicht nachgewiesen zu werden.