Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Beisitzer, dem Kassenführer und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden und ein anderes Vorstandsmitglied. Ist der Vorsitzende verhindert, tritt der stellvertretende Vorsitzende an seine Stelle.
Der Fall der Verhinderung ist nicht nachzuweisen.