| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Kassenwart, mindestens einem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem sportlichen Leiter und dem Wasserballwart. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden zusammen mit dem Kassenwart. Beiderseitiger Vertreter ist ein anderes Vorstandsmitglied. |