Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/ der Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden, dem/der Referenten/in für Finanzen, dem/der stellvertretenden Referenten/in für Finanzen, dem/der Jugendreferenten/in und drei weiteren Referenten. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.