Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, bis zu 2 Vizepräsidenten, dem Landesschatzmeister und dem Landesjustiziar (dem sogenannten geschäftsführenden Präsidium). Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Mitglieder des geschäftsführenden Präsidiums, von denen eines der Präsident oder ein Vizepräsident sein muss.
Wirkungskreis: Ordnungsgemäße Abwicklung der laufenden Angelegenheiten, die Vorbereitung und die Ausführung der Beschlüsse der Landesversammlung, des Präsidiums und der Verbandsgeschäftsführung Land, soweit es sich um Aufgaben des Landesverbandes handelt sowie die Vertretung in der Verbandsgeschäftsführung Bund.