Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten , dem Vizepräsidenten, dem Schriftführer, dem Schatzmeister und zwei Beisitzern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Präsidenten oder den Vizepräsidenten jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.