Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Rechnungsführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden. Entscheidungen, die Aufwendungen von mehr als 1.533,88 Euro zur Folge haben, können nur von dem ersten Vorsitzenden gemeinsam mit zwei weiteren Vorstandsmitgliedern getroffen werden.