Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Kassierer, dem Stellvertretenden Schriftführer und dem Stellvertretenden Kassierer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden und ein weiteres Vorstandsmitglied.