Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, dem 1. Kassierer sowie dem 1. Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außgerichtlich durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter gemeinsam mit dem 1. Kassierer oder dem 1. Schriftführer vertreten.