Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, bis zu drei Vizepräsidenten, dem Geschäftsführer und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Präsidenten und die Vizepräsidenten jeweils allein vertreten oder durch den Geschäftsführer gemeinsam mit dem Schatzmeister.