Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden Finanzen und dem stellvertretenden Vorsitzenden Kommunikation.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder den stellvertetenden Vorsitzenden jeweils mit einem anderen Vorstandsmitglied des geschäftsführenden Vorstandes.