Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Zum An- und Verkauf von Grundstücken ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung mit 3/4 Mehrheit der Anwesenden erforderlich.