Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei Mitgliedern, darunter der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der Rechnungsführer und der Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. und 2. Vorsitzenden gemeinsam oder einen der Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.