Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der Stellvertretenden Vorsitzenden, dem/der Schriftführer/in, dem/der Rechnungsführer/in und dem/der Leiter/in für Sportwesen. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch mindestens ein Vorstandsmitglied vertreten.