Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/Der Vorsitzenden, dem/der stellvertretenden Vorsitzenden, dem/der Finanzverwalter/in und dem/der Schriftführer/in.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den/die Vorsitzende/n und den/die Finanzverwalterin gemeinsam. Bei Verhinderung eines/einer von ihnen ist der/die andere zusammen mit dem/der stellvertretenen Vorsitzenden, bei dessen/deren Verhinderung zusammen mit dem/der Schriftführer/in vertretungsberechtigt. Der Fall der Verhinderung braucht nicht nachgewiesen zu werden.