Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus der/dem Landesvorsitzenden, einer/m oder zwei stellvertretenden Landesvorsitzenden/m, dem Landessekretär/in und dem/der Landesschatzmeister/in. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jeweils zwei Vorstandsmitglieder.