Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten/der Präsidentin, dem Vizepräsidenten/der Vizepräsidentin für Finanzen und Personal, dem Vizepräsident/der Vizepräsidentin für Öffentlichkeitsarbeit, Marketing und Veranstaltungsmanagement, dem Vizepräsident/der Vizepräsidentin für Sportentwicklung und Sportfinanzstruktur.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.