Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und den beiden stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Die Vertretungsbefugnis des Vorstandes ist dahin eingeschränkt, dass dieser zur Verfügung über das Vereinsvermögen, soweit 10.000,00 € im Einzelfall überschritten werden, der Genehmigung der Mitgliederversammlung bedürfen.