Der vertretungsberechtigte Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. Vorsitzenden zusammen mit dem stellvertretenden Vorsitzenden oder der stellvertretende Vorsitzende gemeinsam mit dem Schatzmeister.