Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem/der Schatzmeister/in und dem/der Schriftführer/in. Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es den Verein allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird der Verein gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.