Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schriftwart und dem Kassenwart. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich von jeweils zwei Vorstandsmitgliedern gemeinsam vertreten, wobei einer der Vorsitzende oder sein Stellvertreter sein muss.