Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Kassenwart. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Beim Abschluss von Dauerschuldverhältnissen sowie insbesondere auch bei Einzelgeschäften, durch die der Verein mit einem Betrag über 3.000,00 Euro verpflichtet wird, wird der Verein durch den 1. Vorsitzenden und ein weiteres Vorstandsmitglied vertreten.