Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden und den Kassierer gemeinsam. Bei Verhinderung eines von ihnen ist der andere zusammen mit dem stellvertretenden Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung mit dem Schriftführer vertretungsberechtigt. Die Verhinderung braucht nicht nachgwiesen zu werden.