Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus der Vorsitzenden / dem Vorsitzenden, der Vorständin / dem Vorstand Finanzen und der Vorständin / dem Vorstand Sport. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch die / den Vorsitzende(n) gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.