Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden. Im Verhinderungsfall einer der beiden tritt an deren Stelle der Schatzmeister oder der Schriftführer. Der Fall der Verhinderung ist nicht nachzuweisen.