| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der 1. Kassierer und der 1. Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. Vorsitzenden und 2. Vorsitzenden gemeinsam oder durch einen Vorsitzenden gemeinsam mit dem 1. Kassierer oder 1. Schriftführer. |