Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Kassierer, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden und den Kassierer gemeinsam vertreten. Bei Verhinderung eines von ihnen ist der andere zusammen mit dem stellvertretrenden Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung zusammen mit dem Schriftführer zur Vertretung des Vereins berechtigt. Die Verhinderung braucht nicht nachgewiesen zu werden.