Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Platzwart und dem Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter und ein weiteres Vorstandsmitglied.