Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der 1. Vorsitzenden, dem/der 2. Vorsitzenden dem/der Schriftführer/in, dem/der stellvertretenden Schriftführerin, dem/der Kassenwart/in, dem/der stellvertretenden Kassenwart/in und bis zu fünf weiteren Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Mitglied des Vorstandes.