Der Vorstand gem. § 26 BGB besteht mindestens aus dem 1. Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Rechnungsführer und dem Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden und den Rechnungsführer. Im Falle der Verhinderung tritt an die Stelle des Vorsitzenden der stellvertretende Vorsitzende, an die Stelle des Rechnungsführers der Schriftführer. Der Fall der Verhinderung ist nicht nachzuweisen.