Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassierer und dem Schriftführer. Der Verein wird gerichtllich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden und den Kassierer gemeinsam. Bei Verhinderung eines von Ihnen ist der andere zusammen mit dem stellvertretenden Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung zusammen mit dem Schriftführer zur Vertretung des Vereins berechtigt. Die Verhinderung braucht nicht nachgewiesen zu werden.