Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 1. Kassierer und dem 1. Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden und 1. Kassierer gemeinschaftlich. Im Verhinderungsfall eines von ihnen, ist der 1. Schriftführer zur Vertretung mitberechtigt. Der Fall der Verhinderung ist nicht nachzuweisen.