Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus der/dem Vorsitzenden und bis zu 3 stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden - im Fall seiner Verhinderung durch 2 der stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam. Der Verhinderungsfall ist nicht nachzuweisen.