Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Schriftführer und bis zu zwei Beisitzern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten mehrheitlich durch die Vorstandsmitglieder. Der Vorsitzende, der Stellvertretende Vorsitzende und der Kassenwart vertreten jeweils allein.