Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassierer und dem Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden und den Kassierer gemeinsam vertreten. Bei Verhinderung eines von ihnen ist der andere zusammen mit dem Stellvertretenden Vorsitzenden, bei desssen Verhinderung zusammen mit dem Schriftführer, zur Vertretung des Vereins berechtigt. Der Fall der Verhinderung ist nicht nachzuweisen.