Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Kassenwart. Der Verein wird durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder vertreten. Darüber hinaus ist jedes Mitglied des Vorstandes bis zu einem Wert von 5.000 EUR einzeln zur Vertretung des Vereines berechtigt.