Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem 1. Rechnungsführer und dem 1. Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. Vorsitzenden jeweils gemeinsam mit dem 2. Vorsitzenden oder dem 1. Rechnungsführer oder dem 1. Schriftführer.