Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem 1. Schriftführer (Stellvertreter des Vorsitzenden), dem Kassenwart (Stellvertreter des Vorsitzenden), dem Jugendleiter und dem 1. technische Leiter. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.