Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer, dem Sportleiter und der Damensportleiterin. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden allein oder durch zwei der übrigen Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Grundstücksgeschäfte und Hypothekenverträge bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung. Ebenso bedürfen Kreditverträge, die 30 % des Jahresmitgliedsbeitragsvolumens überschreiten, der Zustimmung der Mitgliederversammlung.