Der Vorstand besteht aus mindestens drei, höchstens fünf Mitgliedern: dem/der 1. Vorsitzenden, dem/der 2. Vorsitzenden, dem/der Rechnungsführer/in, dem/der Schriftführer/in und dem/der Beisitzer/in. Jedes Vorstandsmitglied ist alleinvertretungsberechtigt.