Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter, dem Schatzmeister und bis zu 5 weiteren Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden allein oder durch den Stellvertreter gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.