Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Kassenwart, dem Hafen- und Sommerplatzwart, dem Hallen- und Winterplatzwart und dem Jugendwart. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vom 1. oder 2. Vorsitzenden und jeweils einem weiteren Mitglied des Vorstandes gemeinsam vertreten. Für Rechtsgeschäfte bis 2.500 EUR sind der 1. Vorsitzende oder 2. Vorsitzende alleinvertretungsberechtigt. Für den Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 2.500,00 EUR belasten und für Dienstleistungsverträge ist die Zustimmung des Vereinsausschusses erforderlich. Rechtsgeschäfte mit einem Gegenstandswert von mehr als EUR 10.000,00 bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.