Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und mindestens zwei weiteren Vorstandsmitgliedern. Der Vorsitzende ist alleinvertretungsberechtigt. Im Übrigen wird der Verein durch den stellvertretenden Vorsitzenden und einem weiteren Vorstandsmitglied gemeinsam vertreten.