Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem 3. Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter der 1., 2. oder der 3. Vorsitzende. Rechtsgeschäfte mit einem Wert von über 2.000,00 DM bedürfen der Zustimmung des Beirates.