Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden, dem Geschäftsführer und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch einen der Vorsitzenden gemeinschaftlich mit dem Schatzmeister oder Geschäftsführer.