Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem/der 1. Vorsitzende(n), dem/der stellvertretende(n) Vorsitzende(n) und dem/der Kassenwart(in).
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten.
Der Vorsitzende ist alleinvertretungsbefugt.