Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der 1. Vorsitzenden, dem/der 2. Vorsitzenden und dem/der Kassierer/in.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist dahingehend eingeschränkt, dass Ausgaben, die im Einzelfall 5.000.- EUR übersteigen, der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedürfen.